Anbauvereinigung Mitglied werden: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Anbauvereinigung Mitglied werden: Cannabis Social Club beitreten in 8 Schritten

Sie möchten in einer Anbauvereinigung Mitglied werden, also einem Cannabis Social Club beitreten? Seit Juli 2024 gelten in Deutschland die KCanG-Regeln für Anbauvereinigungen. Erwachsene können einer Anbauvereinigung beitreten; Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder weitergeben darf die Anbauvereinigung jedoch erst mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis. Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie die Aufnahme Schritt für Schritt abläuft, welche Unterlagen Sie brauchen, was eine Mitgliedschaft kostet, welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben und wie Sie wieder kündigen.

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Kurz erklärt: Wie wird man Mitglied in einer Anbauvereinigung?

Mitglied in einer Anbauvereinigung, umgangssprachlich Cannabis Social Club, kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die Voraussetzungen für einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG erfüllt. Dabei ist insbesondere die gesetzliche Sechs-Monats-Voraussetzung zu beachten. Sie suchen eine Anbauvereinigung mit behördlicher Erlaubnis, lesen Satzung und Beitragsordnung, stellen einen Aufnahmeantrag, weisen Alter und Wohnsitz mit einem amtlichen Ausweis nach und versichern, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein. Nach der Aufnahme wirken Sie beim gemeinschaftlichen Eigenanbau mit. Cannabis darf Ihnen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben persönlich im befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung weitergegeben werden.

Voraussetzungen: Wer kann Mitglied in einer Anbauvereinigung werden?

Das Konsumcannabisgesetz legt klare Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung fest:

Mindestens 18 Jahre

Anbauvereinigungen dürfen nur volljährige Mitglieder haben. Für 18- bis 20-Jährige gelten strengere Mengen- und THC-Grenzen.

Wohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten

Entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG. Das Gesetz definiert den Wohnsitz als einen Ort, an dem eine Person seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie diese beibehalten und benutzen wird. Beim gewöhnlichen Aufenthalt werden entsprechende Umstände bei einem zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mindestens sechs Monaten angenommen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Nur eine Anbauvereinigung

Eine Person darf nur Mitglied in einer einzigen Anbauvereinigung sein. Das versichern Sie bei der Aufnahme.

Freier Platz in der Anbauvereinigung

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Ist sie voll, kann sie keine weiteren Mitglieder aufnehmen.

Bereitschaft zur Mitwirkung

Cannabis darf in einer Anbauvereinigung nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Die Mitglieder müssen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitwirken.

Regeln der Satzung

Zusätzlich gelten die Aufnahmeregeln der jeweiligen Satzung, zum Beispiel zu Antrag, Beiträgen und Mitwirkung.

Anbauvereinigung Mitglied werden: der Ablauf in 8 Schritten

So läuft die Aufnahme in eine Anbauvereinigung typischerweise ab. Die Einzelheiten regelt die Satzung der jeweiligen Anbauvereinigung.

  1. Schritt 1: Anbauvereinigung in der Nähe suchen

    Suchen Sie eine Anbauvereinigung in Ihrer Region. Die Entfernung ist wichtig, weil Sie Ihr Cannabis persönlich abholen und beim gemeinschaftlichen Eigenanbau mitwirken.

  2. Schritt 2: Erlaubnis prüfen

    Fragen Sie, ob die Anbauvereinigung bereits eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde hat. Ohne Erlaubnis darf sie weder anbauen noch Cannabis weitergeben.

  3. Schritt 3: Satzung und Beitragsordnung lesen

    Prüfen Sie Mindestdauer, Kündigungsregeln, Mitwirkungspflichten, Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag. Bei Vereinen muss die Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen.

  4. Schritt 4: Aufnahmeantrag stellen

    Sie beantragen die Aufnahme nach den Regeln der Satzung, meist schriftlich oder über ein Formular der Anbauvereinigung.

  5. Schritt 5: Alter und Wohnsitz nachweisen

    Sie weisen mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder anderen geeigneten amtlichen Dokumenten nach, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG haben. Dabei ist die gesetzliche Sechs-Monats-Voraussetzung zu beachten.

  6. Schritt 6: Selbstauskunft abgeben

    Sie versichern schriftlich oder elektronisch, dass Sie in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied sind. Die Anbauvereinigung muss diese Selbstauskunft drei Jahre aufbewahren.

  7. Schritt 7: Aufnahme und Mitgliedsausweis

    Über die Aufnahme entscheidet die Anbauvereinigung nach ihrer Satzung. Für die Weitergabe von Cannabis benötigen Sie einen Mitgliedsausweis der Anbauvereinigung. Bei jeder Weitergabe müssen Alter und Mitgliedschaft durch Vorlage des Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis kontrolliert werden.

  8. Schritt 8: Mitwirken und abholen

    Als Mitglied wirken Sie beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mit. Cannabis darf Ihnen zum Eigenkonsum bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit des weitergebenden und des entgegennehmenden Mitglieds innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung und innerhalb der gesetzlichen Höchstmengen weitergegeben werden.

Anbauvereinigung beitreten: Das sollten Sie vorher prüfen

Bevor Sie einen Aufnahmeantrag stellen, vergleichen Sie mindestens fünf Punkte: Hat die Anbauvereinigung eine behördliche Erlaubnis? Gibt es freie Mitgliedsplätze? Wie hoch sind Aufnahmegebühr und laufende Beiträge? Welche aktive Mitwirkung wird erwartet? Und wie weit ist die Anbauvereinigung von Ihrem Wohnort entfernt?

Gerade Entfernung und Mitwirkungsmodell sind wichtig: Cannabis darf nicht versendet oder geliefert werden, und der gemeinschaftliche Eigenanbau erfordert die aktive Mitwirkung der Mitglieder.

Unterlagen für die Mitgliedschaft: Das brauchen Sie

Für den Beitritt zu einer Anbauvereinigung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

Amtlicher Lichtbildausweis

Zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Nachweis Ihres Alters.

Nachweis von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt

Durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder sonstige geeignete amtliche Dokumente. Die Unterlagen müssen geeignet sein, die Voraussetzungen des Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des KCanG nachzuweisen; dabei ist insbesondere die gesetzliche Sechs-Monats-Voraussetzung zu berücksichtigen.

Selbstauskunft

Die schriftliche oder elektronische Versicherung, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein.

Aufnahmeantrag

Nach den Vorgaben der Satzung, oft mit Zustimmung zu Satzung und Beitragsordnung.

Ändert sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, müssen Sie das der Anbauvereinigung unverzüglich mitteilen.

Was kostet die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung?

Eine bundesweit einheitliche Höhe der Beiträge gibt es nicht. Anbauvereinigungen, die als Verein organisiert sind, müssen ihre Mitgliedsbeiträge in der Satzung festlegen; bei Genossenschaften gilt dies für die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder. Welche Beiträge tatsächlich anfallen, ergibt sich deshalb aus der Satzung der jeweiligen Anbauvereinigung.

Vergleichen Sie vor dem Beitritt deshalb nicht nur den monatlichen Betrag, sondern die gesamte Beitragsordnung. Ob sich die Mitgliedschaft unter dem Strich für Sie lohnt, erklärt die Seite Lohnt sich eine Cannabis Social Club Mitgliedschaft?.

Rechte und Pflichten als Mitglied

Mit der Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung übernehmen Sie Rechte und Pflichten.

Weitergabe: gesetzliche Höchstmengen

An Mitglieder ab 21 Jahren darf die Anbauvereinigung höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat weitergeben. An 18- bis 20-Jährige dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat weitergegeben werden; das Cannabis darf für diese Altersgruppe höchstens 10 Prozent THC enthalten. Die Werte sind gesetzliche Höchstmengen und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Abgabemenge.

Recht: Informationszettel und Gesundheitsinformationen

Bei der Weitergabe muss Ihnen die Anbauvereinigung einen Informationszettel aushändigen. Dieser muss mindestens Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie durchschnittlichem THC- und CBD-Gehalt enthalten. Zusätzlich müssen evidenzbasierte Informationen zu Dosierung und Anwendung, zu den Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen zur Verfügung gestellt werden.

Recht: Mitbestimmung

Im eingetragenen Verein wirken Mitglieder über die Mitgliederversammlung mit, bei Genossenschaften über die genossenschaftlichen Strukturen.

Pflicht: Mitwirkung

Cannabis darf in einer Anbauvereinigung nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Die Mitglieder müssen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitwirken.

Pflicht: keine Weitergabe an Dritte

Cannabis aus der Anbauvereinigung ist nur für Ihren Eigenkonsum. Sie dürfen es nicht an andere Personen weitergeben.

Pflicht: Regeln vor Ort

Cannabis darf ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums durch ein Mitglied an ein Mitglied zum Eigenkonsum weitergegeben werden. Weitergebendes und entgegennehmendes Mitglied müssen gleichzeitig persönlich anwesend sein. Bei jeder Weitergabe sind Alter und Mitgliedschaft anhand des Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu kontrollieren. Innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung und in dessen Sichtweite ist der öffentliche Konsum von Cannabis verboten. Im Sinne des KCanG liegt bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich keine Sichtweite mehr vor. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.

Alle Vorteile einer Mitgliedschaft im Überblick zeigt die Seite Vorteile einer Mitgliedschaft im Cannabis Club. Was THC ist und was der THC-Gehalt bedeutet, erklärt Was ist eigentlich THC?.

Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung kündigen oder wechseln

Eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung lässt sich beenden. Wann, hängt von der Rechtsform und der Satzung ab. Bei Anbauvereinigungen in Vereinsform muss die Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Danach richten sich Kündigung und Kündigungsfristen nach der Satzung. Für Anbauvereinigungen in Form einer Genossenschaft enthält § 16 Abs. 5 KCanG keine entsprechende dreimonatige Mindestdauer; hier sind insbesondere die genossenschaftsrechtlichen Regelungen und die Satzung maßgeblich.

Ziehen Sie ins Ausland und haben keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland, endet die Mitgliedschaft im Verein. Bei Genossenschaften muss die Satzung für diesen Fall den Ausschluss vorsehen.

Anbauvereinigung wechseln: Eine Person darf nur Mitglied einer einzigen Anbauvereinigung sein. Beim Wechsel muss deshalb sichergestellt werden, dass die bisherige Mitgliedschaft beendet ist, bevor die Mitgliedschaft in der neuen Anbauvereinigung beginnt. Kündigungs- und Austrittsfristen richten sich nach Rechtsform und Satzung. Wer gleichzeitig in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Kann eine Anbauvereinigung Bewerber ablehnen?

Ja, das ist möglich. Eine Anbauvereinigung darf nur Personen aufnehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Außerdem ist sie auf höchstens 500 Mitglieder begrenzt. Darüber hinaus ist ein Verein nach allgemeinem Vereinsrecht grundsätzlich nicht verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen. Wie über Aufnahmeanträge entschieden wird, regelt die Satzung.

Anbauvereinigung in der Nähe finden

Für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis benötigen Anbauvereinigungen eine behördliche Erlaubnis. Zuständige Behörden und Verwaltungsverfahren unterscheiden sich je nach Bundesland. Für Mitglieder ist die Entfernung besonders wichtig, weil Cannabis nicht versendet oder geliefert werden darf und Sie beim Anbau mitwirken.

Achten Sie bei der Suche nach einer Anbauvereinigung in der Nähe deshalb auf Erlaubnisstatus, Entfernung, Abholzeiten, Mitwirkungsmodell, Beiträge und freie Plätze. Werbung und Sponsoring für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind nach § 6 KCanG verboten. Davon zu unterscheiden ist eine sachliche, nicht werbende Information über die gesetzlichen Voraussetzungen und Strukturen von Anbauvereinigungen.

Wer eine Anbauvereinigung in der Nähe sucht, sollte gezielt nach einer erlaubten Anbauvereinigung am eigenen Wohnort oder in der eigenen Region suchen. Neben freien Plätzen und Mitgliedsbeiträgen lohnt sich ein Blick auf Abholzeiten und das konkrete Mitwirkungsmodell. Gerade bei längeren Anfahrtswegen kann entscheidend sein, wie häufig Mitglieder für gemeinschaftlichen Eigenanbau und persönliche Abholung vor Ort sein müssen.

Freie Plätze und Warteliste bei der Anbauvereinigung

Da eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben darf, kann die Aufnahme auch an fehlenden freien Plätzen scheitern. Fragen Sie deshalb vor dem Aufnahmeantrag, ob aktuell Mitglieder aufgenommen werden und ob eine Warteliste besteht. Ein Platz auf einer Warteliste ersetzt noch keine Mitgliedschaft und berechtigt nicht zur Entgegennahme von Cannabis.

Woran erkenne ich eine seriöse Anbauvereinigung?

Prüfen Sie vor dem Beitritt insbesondere, ob eine behördliche Erlaubnis vorliegt, ob Satzung und Beitragsmodell nachvollziehbar sind, welche Mitwirkung von Mitgliedern erwartet wird und wie Datenschutz, Jugendschutz und persönliche Weitergabe organisiert sind. Vorsicht ist insbesondere angebracht, wenn Cannabis ohne Mitgliedschaft oder per Versand beziehungsweise Lieferung angeboten wird oder wenn die gesetzlich vorgesehene aktive Mitwirkung der Mitglieder beim gemeinschaftlichen Eigenanbau keine Rolle spielen soll.

Wenn Sie keine passende Anbauvereinigung finden, können Sie auch selbst eine gründen. Wie das geht, erklärt die Seite Cannabis Social Club gründen. Ein Beispiel für den Aufbau einer Satzung zeigt die Satzung eines Cannabis Social Clubs.

Datenschutz: Was wird über Mitglieder dokumentiert?

Das KCanG schreibt Anbauvereinigungen bestimmte Dokumentationen vor. Bei der Weitergabe von Cannabis müssen insbesondere Name, Vorname und Geburtsjahr des Mitglieds sowie Menge, durchschnittlicher THC-Gehalt und Datum der Weitergabe dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Selbstauskunft, keiner anderen Anbauvereinigung anzugehören, ist drei Jahre aufzubewahren. Daneben können im Rahmen der Mitgliederverwaltung weitere personenbezogene Daten verarbeitet werden; hierfür gelten die jeweiligen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Fragen Sie vor dem Beitritt, wie die Anbauvereinigung Ihre personenbezogenen Daten schützt. Wer möglichst wenige Vorgänge rund um seinen Cannabiskonsum dokumentiert wissen möchte, sollte diesen Unterschied zum privaten Eigenanbau kennen.

Mitglied werden oder selbst anbauen?

Die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ist nicht der einzige legale Weg. Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auch bis zu drei lebende Cannabispflanzen privat anbauen.

Eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung und privater Eigenanbau schließen sich grundsätzlich nicht gegenseitig aus. Dabei gelten jedoch weiterhin die gesetzlichen Besitzgrenzen: Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dürfen Erwachsene insgesamt höchstens 50 Gramm Cannabis besitzen; außerhalb davon grundsätzlich höchstens 25 Gramm. Die aus verschiedenen legalen Bezugswegen stammenden Mengen dürfen diese Besitzgrenzen nicht überschreiten.

Wer selbst anbauen möchte, findet Informationen zu Saatgut bei den Cannabis-Saatgutbanken und auf der Seite Cannabis Samen kaufen, zu Ablegern bei den Stecklingen. Woher die Idee der Cannabis Social Clubs stammt, zeigt die Seite Cannabis Social Club: Idee und Geschichte.

Mitglied werden 2026: aktuelle Lage

Die Regeln für Anbauvereinigungen gelten seit dem 1. Juli 2024. Am 1. April 2026 wurde der zweite Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesdrogenbeauftragte leiten daraus dringenden Handlungsbedarf ab. Die wissenschaftliche Evaluation ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen.

Maßgeblich für eine Mitgliedschaft bleiben bis zu einer gesetzlichen Änderung die aktuell geltenden Vorschriften des KCanG. Politische Forderungen oder Evaluationsergebnisse ändern die bestehenden Mitgliedschafts- und Weitergaberegeln nicht automatisch. Wer Mitglied wird, sollte die Entwicklung im Blick behalten. Wie Cannabis in Deutschland bis hierhin reguliert wurde, zeigt die Seite Geschichte von Cannabis.

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Cannabis Social Club Domain kaufen: Anbauvereinigung- und 420-Domains

Anbauvereinigungen brauchen eine verlässliche Mitgliederverwaltung, und viele planen dafür einen eigenen Webauftritt mit Informationen zu Aufnahme, Satzung und Kontakt. Das Konsumcannabisgesetz verwendet für den gemeinschaftlichen Eigenanbau den Begriff Anbauvereinigung, und genau dieser Begriff steckt in zwei der angebotenen .de-Domains. Diese Cannabis-Domains enthalten keinen Orts- oder Bundeslandbezug und kommen damit für Projekte aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands infrage, etwa für eine Anbauvereinigung sowie für bundesweite Mitgliederplattformen, Software-, Beratungs-, Verzeichnis- oder Informationsangebote.

Wer eine Cannabis-Domain für Deutschland kaufen, eine .de-Domain für eine Anbauvereinigung sichern oder eine Domain für einen Cannabis Social Club, CSC, eine Mitgliederplattform oder ein 420-Projekt nutzen möchte, kann die drei angebotenen Cannabis-Domains direkt über die jeweiligen Sedo-Angebote aufrufen.

Alle drei Domains werden einzeln angeboten. Wenn Sie eine Anbauvereinigung gründen, einen Cannabis Club digital positionieren oder ein bundesweites Informations- oder Softwareprojekt aufbauen möchten, können Sie die jeweilige Domain direkt bei Sedo prüfen. Dort sehen Sie die aktuell verfügbaren Kaufoptionen.

Welche Domain passt zu welchem Projekt? anbauvereinigung420.de stellt den gesetzlichen Begriff in den Vordergrund, 420anbauvereinigung.de eignet sich für eine stärker auf „420“ ausgerichtete Bezeichnung und cannabis-club-420.de verwendet den im Alltag verbreiteten Begriff Cannabis Club. Alle drei Domains werden separat angeboten.

Begriff aus dem KCanG anbauvereinigung420.de

anbauvereinigung420.de verbindet den gesetzlichen Begriff Anbauvereinigung mit der bekannten 420-Kennung. Die .de-Domain kommt beispielsweise für die Website einer Anbauvereinigung, eine Mitgliederplattform, Mitgliederverwaltung, Software, Beratung, ein Verzeichnis oder ein bundesweites Informationsangebot rund um Anbauvereinigungen infrage.

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Begriff aus dem KCanG 420anbauvereinigung.de

420anbauvereinigung.de stellt die bekannte 420-Kennung vor den Begriff Anbauvereinigung. Die .de-Domain kommt als Projekt- oder Markenname für eine Anbauvereinigung, Mitgliederplattform, Mitgliederverwaltung, Software, Beratung, Verzeichnis oder ein bundesweites Informationsangebot rund um Anbauvereinigungen und Cannabis Clubs infrage.

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Bekannter Begriff cannabis-club-420.de

cannabis-club-420.de verbindet den verbreiteten Begriff Cannabis Club mit der bekannten 420-Kennung. Die Domain kommt beispielsweise für eine Cannabis-Club-Website, Cannabis-Social-Club-Plattform, CSC-Verzeichnis, Mitgliederverwaltung, Software, Beratung oder ein Informationsportal für den deutschen Cannabismarkt infrage.

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Weiterlesen: Anbauvereinigung, Cannabis Club und Cannabis-Wissen

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Häufige Fragen zur Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung und zu den Domains

Wie wird man Mitglied in einer Anbauvereinigung?

Sie suchen eine Anbauvereinigung, lesen Satzung und Beitragsordnung, stellen einen Aufnahmeantrag, weisen Alter sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG nach – einschließlich der gesetzlichen Sechs-Monats-Voraussetzung – und versichern, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein. Über die Aufnahme entscheidet die Anbauvereinigung nach ihrer Satzung. Cannabis anbauen und weitergeben darf sie erst mit behördlicher Erlaubnis.

Welche Voraussetzungen gelten für die Mitgliedschaft?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG haben; dabei ist insbesondere die gesetzliche Sechs-Monats-Voraussetzung zu beachten. Außerdem dürfen Sie nur Mitglied einer einzigen Anbauvereinigung sein. Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben.

Ab welchem Alter kann man Mitglied in einer Anbauvereinigung werden?

Ab 18 Jahren. Für Mitglieder von 18 bis 20 Jahren gelten strengere Regeln: höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat und höchstens 10 Prozent THC.

Welche Unterlagen braucht man für den Beitritt?

Sie benötigen einen amtlichen Lichtbildausweis oder sonstige geeignete amtliche Dokumente zum Nachweis von Alter sowie Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG. Die Unterlagen müssen dabei auch für den Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen des Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalts geeignet sein. Hinzu kommen die schriftliche oder elektronische Selbstauskunft, keiner anderen Anbauvereinigung anzugehören, sowie der Aufnahmeantrag nach der Satzung.

Kann ich mich online bei einer Anbauvereinigung anmelden?

Ob der Aufnahmeantrag online gestellt werden kann, richtet sich nach dem Verfahren der jeweiligen Anbauvereinigung. Unabhängig davon müssen die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden. Dazu gehören insbesondere Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG einschließlich der gesetzlichen Sechs-Monats-Voraussetzung. Außerdem muss schriftlich oder elektronisch versichert werden, keiner anderen Anbauvereinigung anzugehören.

Gibt es freie Plätze oder Wartelisten bei Anbauvereinigungen?

Das hängt von der einzelnen Anbauvereinigung ab. Weil eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben darf, kann sie voll sein. Fragen Sie vorher, ob aktuell aufgenommen wird und ob es eine Warteliste gibt. Ein Wartelistenplatz ersetzt keine Mitgliedschaft und berechtigt nicht zur Entgegennahme von Cannabis.

Können Touristen Mitglied in einer deutschen Anbauvereinigung werden?

Entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ob die Voraussetzungen für einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im Sinne des KCanG erfüllt sind. Dabei ist insbesondere die gesetzliche Sechs-Monats-Voraussetzung zu beachten. Wer sich lediglich vorübergehend als Tourist in Deutschland aufhält, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht.

Was kostet die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung?

Eine bundesweit einheitliche Höhe der Beiträge gibt es nicht. Anbauvereinigungen, die als Verein organisiert sind, müssen ihre Mitgliedsbeiträge in der Satzung festlegen; bei Genossenschaften gilt dies für die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder. Welche Beiträge tatsächlich anfallen, ergibt sich deshalb aus der Satzung der jeweiligen Anbauvereinigung.

Muss man in der Anbauvereinigung mitarbeiten?

Ja. Cannabis darf in einer Anbauvereinigung nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Die Mitglieder müssen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitwirken.

Wie viel Cannabis bekommt man als Mitglied?

An Mitglieder ab 21 Jahren darf die Anbauvereinigung höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat weitergeben, an Mitglieder von 18 bis 20 Jahren höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 Prozent THC. Die Werte sind Höchstmengen, keine Abnahmepflichten und kein Anspruch auf eine bestimmte Menge.

Darf ich Cannabis aus der Anbauvereinigung an Freunde weitergeben?

Nein. Cannabis aus der Anbauvereinigung ist ausschließlich für Ihren Eigenkonsum bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist verboten.

Kann man Cannabis in einer Anbauvereinigung ohne Mitgliedschaft bekommen?

Nein. Cannabis selbst darf eine Anbauvereinigung nur an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Für die Weitergabe von Vermehrungsmaterial gelten besondere Regeln. Beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenes Vermehrungsmaterial darf innerhalb des befriedeten Besitztums unter anderem an Mitglieder sowie an bestimmte volljährige Nichtmitglieder zum privaten Eigenanbau weitergegeben werden; außerdem ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Weitergabe an andere Anbauvereinigungen zur Qualitätssicherung möglich. Weitergebende und entgegennehmende Person müssen persönlich anwesend sein; Alter und Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt sind durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu kontrollieren.

Bekomme ich als Mitglied einer Anbauvereinigung auch Samen oder Stecklinge?

Anbauvereinigungen dürfen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenes Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums zum privaten Eigenanbau weitergeben. Weitergebende und entgegennehmende Person müssen dabei persönlich anwesend sein. An Mitglieder und berechtigte volljährige Nichtmitglieder dürfen pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder – bei einer Kombination – insgesamt höchstens fünf Samen und Stecklinge weitergegeben werden. Versand und Lieferung von Stecklingen sind verboten.

Kann ich in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied sein?

Nein. Eine Person darf nur Mitglied einer einzigen Anbauvereinigung sein. Wer gleichzeitig Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Kann ich meine Mitgliedschaft jederzeit kündigen?

Das hängt auch von der Rechtsform und der Satzung ab. Bei Anbauvereinigungen in Vereinsform muss die Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Danach richten sich Kündigung und Kündigungsfristen nach der Satzung. Für Anbauvereinigungen in Form einer Genossenschaft enthält § 16 Abs. 5 KCanG keine entsprechende dreimonatige Mindestdauer; hier sind insbesondere die genossenschaftsrechtlichen Regelungen und die Satzung maßgeblich.

Wie wechsle ich die Anbauvereinigung?

Eine Person darf nur Mitglied einer einzigen Anbauvereinigung sein. Beim Wechsel muss deshalb sichergestellt werden, dass die bisherige Mitgliedschaft beendet ist, bevor die Mitgliedschaft in der neuen Anbauvereinigung beginnt. Kündigungs- und Austrittsfristen richten sich nach Rechtsform und Satzung.

Was passiert mit der Mitgliedschaft, wenn ich ins Ausland ziehe?

Bei Vereinen endet die Mitgliedschaft, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland liegen. Bei Genossenschaften muss die Satzung für diesen Fall den Ausschluss vorsehen. Den Umzug müssen Sie unverzüglich mitteilen.

Kann eine Anbauvereinigung meinen Antrag ablehnen?

Ja. Die Anbauvereinigung darf nur Personen aufnehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und ist auf 500 Mitglieder begrenzt. Ein Verein ist außerdem grundsätzlich nicht verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen. Die Satzung regelt das Aufnahmeverfahren.

Welche Daten speichert die Anbauvereinigung über mich?

Das KCanG schreibt bei der Weitergabe von Cannabis insbesondere die Dokumentation von Name, Vorname und Geburtsjahr des Mitglieds sowie Menge, durchschnittlichem THC-Gehalt und Datum vor. Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren, die Selbstauskunft zur Mitgliedschaft drei Jahre. Daneben können im Rahmen der Mitgliederverwaltung weitere personenbezogene Daten verarbeitet werden; hierfür gelten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Welche Domains für Cannabis Social Clubs und Anbauvereinigungen stehen zum Verkauf?

Zum Verkauf stehen anbauvereinigung420.de, 420anbauvereinigung.de und cannabis-club-420.de. Die Domains verbinden Begriffe wie Anbauvereinigung, Cannabis Club und 420 mit einer deutschen .de-Adresse und werden über Sedo angeboten.

Wo kann ich die Cannabis- und 420-Domains kaufen?

Die Domains anbauvereinigung420.de, 420anbauvereinigung.de und cannabis-club-420.de werden über Sedo angeboten. Die direkten Links zu den jeweiligen Angeboten finden Sie im Domainverkaufsbereich dieser Seite.

Quellen

Saatgut für den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau

Ob als Mitglied einer Anbauvereinigung oder zusätzlich zu Hause: Wer sich mit Sorten und Vermehrungsmaterial beschäftigt, findet hier Informationen zu feminisierten Cannabissamen, Autoflower- und Fast-Flowering-Sorten sowie zur Auswahl von Saatgut für Anbauvereinigungen und den privaten Eigenanbau.

Cannabissamen kaufen und auswählen

Stand: Oktober 2026. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie wirbt nicht für eine bestimmte Anbauvereinigung und fordert nicht zum Konsum von Cannabis auf.