Cannabis Social Club gründen: Anbauvereinigung nach KCanG

Cannabis Social Club gründen: Anbauvereinigung in 9 Schritten

Wie gründet man einen Cannabis Social Club in Deutschland? Seit dem 1. Juli 2024 können Erwachsene eine Anbauvereinigung gründen und mit einer behördlichen Erlaubnis gemeinsam Cannabis anbauen. Hier lesen Sie Schritt für Schritt, welche Rechtsform Sie brauchen, was in die Satzung gehört, welche Anforderungen an Standort, Prävention und Sicherheit gelten, welche Unterlagen Sie für die Erlaubnis brauchen und welche Fehler Gründer vermeiden sollten.

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Kurz erklärt: Wie gründet man einen Cannabis Social Club?

Um einen Cannabis Social Club zu gründen, schließen sich Erwachsene zu einem nicht gewerblichen Verein oder einer nicht gewerblichen Genossenschaft zusammen. Die Gründer erstellen eine Satzung nach den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes, wählen einen Vorstand und lassen die Anbauvereinigung ins Register eintragen. Dann suchen sie einen geeigneten Standort, benennen einen Präventionsbeauftragten, erstellen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde. Erst mit dieser Erlaubnis dürfen sie gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an Mitglieder weitergeben.

Was ist ein Cannabis Social Club? Anbauvereinigung nach dem KCanG

Cannabis Social Club, kurz CSC, ist der umgangssprachliche Name. Das Konsumcannabisgesetz spricht von einer Anbauvereinigung. Gemeint ist ein nicht gewerblicher Verein oder eine nicht gewerbliche Genossenschaft, deren Zweck der gemeinschaftliche Eigenanbau und die gesetzlich geregelte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an Mitglieder zum Eigenkonsum ist.

Das Modell der Cannabis Social Clubs ist in Europa vor allem aus Spanien bekannt. In Deutschland gibt es die Anbauvereinigung als rechtlich geregelte Form seit dem 1. Juli 2024. Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Mehr Grundlagen finden Sie auf der Startseite zur Anbauvereinigung.

Voraussetzungen: Was braucht man, um einen Cannabis Club zu gründen?

Für die Gründung einer Anbauvereinigung brauchen Sie insbesondere eine zulässige Rechtsform, eine KCanG-konforme Satzung, vertretungsberechtigte und zuverlässige Personen, einen geeigneten Standort, ausreichende Sicherungsmaßnahmen, einen Präventionsbeauftragten, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sowie die behördliche Erlaubnis. Hinzu kommen die vereins- oder genossenschaftsrechtlichen Anforderungen der gewählten Rechtsform.

Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Person darf außerdem nur Mitglied einer einzigen Anbauvereinigung sein.

Cannabis Social Club gründen: die 9 Schritte zur Anbauvereinigung

Die Gründung einer Anbauvereinigung folgt einer festen Reihenfolge. Erst entsteht der Verein oder die Genossenschaft, dann folgt die Erlaubnis für Anbau und Weitergabe.

  1. Schritt 1: Gründungsteam finden und Konzept klären
    Suchen Sie Mitstreiter, die das Projekt dauerhaft tragen. Klären Sie früh, wie viele Mitglieder Sie erwarten, wie der gemeinschaftliche Eigenanbau organisiert werden soll und wer welche Aufgaben übernimmt. Wie viele Gründer Sie brauchen, hängt von der Rechtsform ab.
  2. Schritt 2: Rechtsform wählen: Verein oder Genossenschaft
    Eine Anbauvereinigung kann als eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder als eingetragene Genossenschaft organisiert werden. Für einen eingetragenen Verein sind für die Eintragung grundsätzlich mindestens sieben Mitglieder erforderlich; eine Genossenschaft muss mindestens drei Mitglieder haben. Die Unterschiede zeigt die Tabelle weiter unten.
  3. Schritt 3: Satzung nach KCanG erstellen
    Die Satzung muss die Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes abbilden: den gesetzlichen Zweck, Mitglieder ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, höchstens 500 Mitglieder, bei Vereinen eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten und den Verlust der Mitgliedschaft bei Wegzug ins Ausland. Auch die Mitgliedsbeiträge werden in der Satzung festgelegt.
  4. Schritt 4: Gründungsversammlung abhalten und Vorstand wählen
    In der Gründungsversammlung beschließen die Gründer die Satzung und wählen den Vorstand. Vorstandsmitglieder und andere vertretungsberechtigte Personen müssen selbst Mitglied der Anbauvereinigung sein und brauchen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  5. Schritt 5: Eintragung ins Register
    Ein Verein wird über eine notariell beglaubigte Anmeldung ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen. Eine Genossenschaft wird ins Genossenschaftsregister eingetragen und muss Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sein.
  6. Schritt 6: Standort finden und sichern
    Das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung darf nicht in einer Privatwohnung liegen und nicht im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen. Es muss gegen den Zugriff Unbefugter gesichert und gegen Einsicht von außen geschützt sein. Klären Sie außerdem die baurechtlichen Vorgaben vor Ort.
  7. Schritt 7: Präventionsbeauftragten benennen und Schutzkonzept erstellen
    Die Anbauvereinigung muss einen Präventionsbeauftragten mit nachgewiesenen Beratungs- und Präventionskenntnissen benennen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen.
  8. Schritt 8: Erlaubnis bei der Landesbehörde beantragen
    Ohne Erlaubnis nach § 11 KCanG darf eine Anbauvereinigung weder anbauen noch weitergeben. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes. Die zuständige Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise über den Antrag entscheiden.
  9. Schritt 9: Anbau starten und Pflichten einhalten
    Nach Erteilung der Erlaubnis beginnt der gemeinschaftliche Eigenanbau durch die Mitglieder. Ab dann gelten Qualitätssicherung, Vorgaben zu Verpackung und Informationszettel, Weitergaberegeln sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.

Rechtsform: Verein oder Genossenschaft für den Cannabis Social Club?

Für eine Anbauvereinigung kommen nur zwei Rechtsformen infrage. Die Wahl beeinflusst Gründung, Mitbestimmung und Beiträge.

MerkmalEingetragener Verein (e.V.)Eingetragene Genossenschaft (eG)
RegisterVereinsregister beim AmtsgerichtGenossenschaftsregister
Gründungsmitgliedergrundsätzlich mindestens sieben für die Eintragungmindestens drei Mitglieder
Wegzug ins AuslandSatzung muss Verlust der Mitgliedschaft vorsehenSatzung muss Ausschluss vorsehen und Abgabe an dieses Mitglied ausschließen
Gewinnenicht wirtschaftlicher Vereinkeine Verteilung an Mitglieder, Zuführung zu Rücklagen
Prüfungsverbandnicht nötigMitgliedschaft in einem Prüfungsverband nötig
BeiträgeMitgliedsbeiträge in der Satzunglaufende Beiträge in der Satzung
Mindestdauer der Mitgliedschaftdrei Monate, in der Satzung festzulegenkeine entsprechende KCanG-Vorgabe
Mitbestimmungüber die Mitgliederversammlungüber die Generalversammlung

Der eingetragene Verein und die eingetragene Genossenschaft unterscheiden sich unter anderem bei Gründung, Organisationsstruktur, Prüfung und Satzungsanforderungen. Welche Rechtsform geeigneter ist, hängt vom konkreten Konzept der Anbauvereinigung ab. Lassen Sie sich bei der Wahl rechtlich beraten.

Satzung für den Cannabis Social Club: Diese Inhalte sind Pflicht

Die Satzung ist das wichtigste Dokument Ihrer Anbauvereinigung. Fehlen die Pflichtinhalte nach dem Konsumcannabisgesetz, versagt die Behörde die Erlaubnis. In die Satzung gehören insbesondere:

  • Zweck: gemeinschaftlicher, nicht gewerblicher Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an Mitglieder zum Eigenkonsum sowie Information der Mitglieder.
  • Mitglieder: nur Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, höchstens 500 Mitglieder.
  • Mindestdauer: bei Vereinen eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten.
  • Wohnsitz und Aufenthalt: Bei Vereinen muss die Satzung den Verlust der Mitgliedschaft vorsehen, wenn sich Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland befindet. Bei Genossenschaften muss für diesen Fall der Ausschluss des Mitglieds vorgesehen und geregelt werden, dass an dieses Mitglied kein Cannabis oder Vermehrungsmaterial mehr abgegeben werden darf.
  • Genossenschaft: Bei einer Anbauvereinigung in Form einer Genossenschaft muss die Satzung vorsehen, dass Gewinne nicht an die Mitglieder verteilt, sondern der gesetzlichen Rücklage und anderen Ergebnisrücklagen zugeschrieben werden.
  • Mitwirkung: die Pflicht der Mitglieder, beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitzuwirken.
  • Beiträge: Mitgliedsbeiträge beziehungsweise laufende Beiträge zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks.

Wie eine Satzung aufgebaut sein kann, zeigt das Beispiel einer Satzung eines Cannabis Social Clubs. Viele Landesbehörden bieten außerdem Merkblätter zur Satzung an.

Cannabis Club Genehmigung: Erlaubnis nach § 11 KCanG beantragen

Wer nach einer „Cannabis-Club-Genehmigung“ oder „CSC-Lizenz“ sucht, meint in Deutschland regelmäßig die behördliche Erlaubnis für eine Anbauvereinigung nach § 11 KCanG. Ohne diese Erlaubnis darf die Anbauvereinigung kein Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben.

Wer einen Cannabis Club eröffnen beziehungsweise eine Anbauvereinigung gründen möchte, muss dabei zwischen der zivilrechtlichen Gründung des Vereins oder der Genossenschaft und der behördlichen Erlaubnis für gemeinschaftlichen Cannabisanbau und Weitergabe unterscheiden.

Anbauvereinigung Erlaubnis beantragen: Diese Unterlagen verlangt das KCanG

Wer eine Anbauvereinigung gründen und Cannabis gemeinschaftlich anbauen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 KCanG. Der Antrag muss die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Nachweise enthalten. Je nach Bundesland und zuständiger Behörde können sich daraus weitere formale Anforderungen an die Antragstellung ergeben. Verlangt werden unter anderem:

  • Vertretungsberechtigte Personen: Daten der Vorstandsmitglieder und sonstigen vertretungsberechtigten Personen sowie Nachweise ihrer Zuverlässigkeit.
  • Registerdaten: Angaben zur Eintragung im Vereins- oder Genossenschaftsregister und die Satzung.
  • Mitglieder: die geschätzte Zahl der Mitglieder.
  • Standort: die genaue Lage des befriedeten Besitztums und die Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser.
  • Mengen: die erwarteten jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen, getrennt nach Marihuana und Haschisch.
  • Sicherung: eine Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen.
  • Prävention: Daten des Präventionsbeauftragten und der Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse sowie das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Die zuständige Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise über den Antrag entscheiden. Für die Erlaubnis werden Gebühren erhoben, deren Höhe vom Bundesland abhängt.

Wie lange gilt die Erlaubnis einer Anbauvereinigung?

Die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis wird befristet erteilt, und zwar für sieben Jahre. Eine Verlängerung kann nach Ablauf von fünf Jahren beantragt werden. Gründer sollten deshalb nicht nur die Ersterlaubnis, sondern auch die spätere Verlängerung und mögliche Auflagen der zuständigen Behörde in ihre Planung einbeziehen.

Anbauvereinigung gründen: Unterschiede nach Bundesland

Welche Behörde die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung erteilt, wird von den Bundesländern bestimmt. Deshalb unterscheiden sich Ansprechpartner, Antragsformulare, Gebühren und praktische Verfahrenshinweise regional. Wer einen Cannabis Social Club gründen möchte, sollte deshalb immer die aktuellen Vorgaben des Bundeslandes prüfen, in dem die Anbauvereinigung ihren Sitz und ihr befriedetes Besitztum haben soll.

Das betrifft Anbauvereinigungen und Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Standort für die Anbauvereinigung: Abstände, Sicherung und Baurecht

Der Standort gehört zu den zentralen Voraussetzungen für die Erlaubnis einer Anbauvereinigung. Das befriedete Besitztum, also die Räume und Flächen für Anbau, Lagerung und Weitergabe, muss mehrere Bedingungen erfüllen:

Mindestabstand 200 Meter

Kein Standort im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen.

Keine Privatwohnung

Das befriedete Besitztum darf nicht ganz oder teilweise in einer privaten Wohnung liegen.

Kein Verbund mit anderen Clubs

Anbauflächen dürfen nicht im baulichen Verbund oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen anderer Anbauvereinigungen liegen.

Sicherung und Sichtschutz

Räume, Flächen und Cannabis müssen gegen Zugriff Unbefugter gesichert und gegen Einsicht von außen geschützt sein.

Baurecht

Für Gewächshäuser, Hallen oder eine Nutzungsänderung können baurechtliche Genehmigungen nötig sein. Klären Sie das früh mit der Bauaufsicht.

Erreichbarkeit

Mitglieder holen ihr Cannabis persönlich ab und wirken beim Anbau mit. Ein gut erreichbarer Standort erleichtert beides.

Sicherheitskonzept und Zugangsschutz

Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, geschützt werden. Das befriedete Besitztum muss beispielsweise durch Umzäunung, einbruchsichere Türen und Fenster oder andere geeignete Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten und die Wegnahme von Cannabis oder Vermehrungsmaterial gesichert werden.

Zutritt nur für Erwachsene

Personen unter 18 Jahren darf eine Anbauvereinigung keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren. Das Zutritts- und Jugendschutzkonzept sollte deshalb bereits bei der Planung von Räumen, Zugangskontrolle und Mitgliederverwaltung berücksichtigt werden.

Transport von Cannabis zwischen Standorten

Besteht das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung aus mehreren zulässigen Bereichen, gelten für den Transport von Cannabis besondere Vorgaben. Abhängig von Menge und räumlicher Situation können unter anderem Sicherung, vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde, Transportbescheinigung und die Begleitung durch ein Mitglied erforderlich sein. Mehrere Standorte sollten deshalb bereits im Erlaubnis- und Sicherheitskonzept berücksichtigt werden.

Pflichten nach der Gründung: Anbau, Weitergabe und Dokumentation

Mit der Erlaubnis beginnt der Betrieb des Cannabis Social Clubs. Ab dann gelten diese Pflichten:

Anbau durch Mitglieder

Cannabis darf in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Die Mitglieder müssen aktiv und eigenhändig mitwirken.

Qualitätssicherung

Die Anbauvereinigung muss die Qualität regelmäßig durch Stichproben überprüfen und die Weitergabefähigkeit sicherstellen.

Weitergabe nach Regeln

Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat an Mitglieder ab 21 Jahren, an 18- bis 20-Jährige höchstens 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 Prozent THC. Weitergabe nur persönlich im befriedeten Besitztum.

Verpackung und Information

Cannabis und Vermehrungsmaterial werden neutral verpackt. Bei der Weitergabe sind die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Gesundheitsinformationen bereitzustellen. Dazu gehören beim Cannabis unter anderem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie durchschnittlicher THC- und CBD-Gehalt. Zusätzlich müssen evidenzbasierte Informationen zu Konsumrisiken, Dosierung und Anwendung sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen bereitgestellt werden.

Mitarbeiter und Beschäftigte

Tätigkeiten, die unmittelbar mit Anbau oder Weitergabe verbunden sind, dürfen geringfügig Beschäftigte nur übernehmen, wenn sie selbst Mitglied sind. Nichtmitglieder dürfen nur für andere Tätigkeiten beauftragt werden.

Konsumverbot

Im befriedeten Besitztum und in dessen Sichtweite ist der Konsum verboten.

Welche Regeln für Mitglieder gelten, erklären die Seiten Wie kann man Cannabis-Social-Club-Mitglied werden? und Lohnt sich eine Cannabis Social Club Mitgliedschaft?.

Dokumentations- und Berichtspflichten der Anbauvereinigung

Mit der Erlaubnis entstehen umfangreiche Dokumentationspflichten. Anbauvereinigungen müssen unter anderem Bestände, angebaute und vernichtete Mengen sowie die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial nachvollziehbar dokumentieren. Bei der Cannabisweitergabe werden unter anderem Mitglied, Menge, durchschnittlicher THC-Gehalt und Datum erfasst.

Die Aufzeichnungen sind grundsätzlich fünf Jahre aufzubewahren. Zusätzlich müssen Anbauvereinigungen bestimmte Daten und Jahresmengen elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln, jährlich bis zum 31. Januar. Für Gründer bedeutet das: Eine funktionierende Mitglieder-, Bestands- und Dokumentationsverwaltung sollte bereits vor Aufnahme des Betriebs eingeplant werden.

Typische Fehler bei der Gründung eines Cannabis Social Clubs

Viele Gründungen scheitern nicht an der Idee, sondern an Details. Diese Fehler sollten Sie vermeiden:

Werbung und auffällige Beschilderung

Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten. Auch das befriedete Besitztum darf nach außen nicht durch werbende Beschilderungen oder andere auffällige gestalterische Elemente erkennbar gemacht werden. Eine sachliche Angabe des Namens der Anbauvereinigung am Eingangsbereich ist zulässig.

Satzung ohne KCanG-Pflichtinhalte

Fehlt in der Satzung zum Beispiel die Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten oder die Bindung an den Wohnsitz in Deutschland, ist die Erlaubnis zu versagen.

Standort zu nah an Schulen oder Spielplätzen

Liegt das befriedete Besitztum im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen, wird die Erlaubnis versagt.

Anbau in der Privatwohnung

Das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung darf sich nicht in einer privaten Wohnung befinden. Gemeinschaftlicher Anbau und privater Eigenanbau müssen getrennt bleiben.

Mehrere Clubs am selben Ort

Anbauflächen und Gewächshäuser dürfen nicht im baulichen Verbund oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen liegen.

Steuern und Finanzen unterschätzen

Klären Sie früh mit einer Steuerberatung, wie Mitgliedsbeiträge steuerlich zu behandeln sind, etwa bei der Umsatzsteuer, und melden Sie die Anbauvereinigung beim Finanzamt an.

Cannabis Club gründen: Kosten für Verein, Erlaubnis, Räume und Anbau

Wie hoch die Kosten für die Gründung eines Cannabis Social Clubs oder einer Anbauvereinigung ausfallen, hängt unter anderem von Rechtsform, Bundesland, Standort, Mitgliederzahl, Anbaufläche, Sicherheitskonzept und technischer Ausstattung ab. Feste Gründungskosten gibt es nicht. Typische Kostenpunkte sind die Kosten für Notar und Registereintragung, die Gebühren für die Erlaubnis, die Miete oder der Kauf geeigneter Räume oder Flächen, Umbau, Sicherung und Anbautechnik, die Schulung des Präventionsbeauftragten sowie Steuerberatung und Rechtsberatung.

Die laufende Finanzierung erfolgt über die nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben vorgesehenen Mitglieds- beziehungsweise laufenden Beiträge. Planen Sie die Finanzierung deshalb bereits vor der Gründung und berücksichtigen Sie auch die Anlaufzeit bis zur ersten Ernte.

Cannabis Social Club gründen 2026: aktuelle Lage

Das Konsumcannabisgesetz gilt seit dem 1. April 2024, die Regeln für Anbauvereinigungen seit dem 1. Juli 2024. Am 1. April 2026 wurde der zweite Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Evaluation des Gesetzes vorgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesdrogenbeauftragte leiten daraus dringenden Handlungsbedarf ab. Die wissenschaftliche Evaluation ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen.

Für Gründer bedeutet das: Die heutigen Regeln gelten, können sich aber ändern. Wer einen Cannabis Social Club gründet, sollte die politische Entwicklung im Blick behalten. Prüfen Sie deshalb vor der konkreten Antragstellung neben dem aktuellen KCanG auch die jeweils aktuellen Antragsunterlagen, Merkblätter und Verfahrenshinweise der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes. Wie es zur heutigen Rechtslage kam, zeigt die Seite Geschichte von Cannabis.

Wer die Gründung konkret vorbereitet, sollte neben Rechtsform, Satzung und Standort frühzeitig auch Namen, digitale Mitgliederverwaltung und Webauftritt planen. Passende .de-Domains für Projekte rund um Anbauvereinigungen und Cannabis Clubs finden Sie im folgenden Domainbereich.

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Wer einen Cannabis Social Club gründet, plant häufig früh einen Namen und einen Webauftritt für Informationen, Mitglieder und Kontakt. Das Konsumcannabisgesetz verwendet für den gemeinschaftlichen Eigenanbau den Begriff Anbauvereinigung, und genau dieser Begriff steckt in zwei der angebotenen .de-Domains. Diese Cannabis-Domains enthalten keinen Orts- oder Bundeslandbezug und kommen damit für Projekte aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands infrage, etwa für eine Anbauvereinigung sowie für bundesweite Mitgliederplattformen, Software-, Beratungs-, Verzeichnis- oder Informationsangebote.

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Weiterlesen: Anbauvereinigung, Cannabis Club und Cannabis-Wissen

Diese Seiten helfen bei der Gründung und beim Betrieb eines Cannabis Social Clubs.

Anbauvereinigung und Cannabis Club: Überblick

Die Startseite mit allen Grundlagen zur Anbauvereinigung nach dem KCanG.

Satzung eines Cannabis Social Clubs

Ein Beispiel, wie eine Satzung für einen Cannabis Social Club aufgebaut sein kann.

Die Idee hinter einem Cannabis Social Club

Wie die Idee zur Gründung eines Cannabis Social Clubs entstand.

Wie kann man Cannabis-Social-Club-Mitglied werden?

Voraussetzungen und Ablauf einer Mitgliedschaft.

Vorteile einer Mitgliedschaft im Cannabis Club

10 Vorteile, Nachteile und Kosten einer Mitgliedschaft.

Lohnt sich eine Cannabis Social Club Mitgliedschaft?

Vorteile, Pflichten, Kosten und Vergleich mit dem Eigenanbau.

Was ist eigentlich THC?

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Geschichte von Cannabis

Von der Kulturpflanze Hanf über das Verbot bis zur Anbauvereinigung.

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Bekannte Seedbanks und Samenbanken aus den Niederlanden, Spanien und den USA.

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Feminisierte Samen, Autoflower-Samen und Fast-Flowering-Sorten im Vergleich.

Cannabis-Stecklinge

Wann Stecklinge statt Samen sinnvoll sind und was Sie beachten sollten.

Häufige Fragen zur Gründung eines Cannabis Social Clubs und zu den Domains

Wie gründet man einen Cannabis Social Club?

Erwachsene schließen sich zu einem nicht gewerblichen Verein oder einer nicht gewerblichen Genossenschaft zusammen, erstellen eine Satzung nach KCanG, wählen einen Vorstand und lassen die Anbauvereinigung eintragen. Dann folgen Standort, Präventionsbeauftragter, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und der Antrag auf Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde.

Kann jeder einen Cannabis Social Club gründen?

Eine Anbauvereinigung muss als eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eingetragene Genossenschaft organisiert sein und sämtliche Voraussetzungen des KCanG erfüllen. Für vertretungsberechtigte Personen gelten außerdem Anforderungen an Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Der gemeinschaftliche Cannabisanbau darf erst nach Erteilung der behördlichen Erlaubnis beginnen.

Braucht man eine Genehmigung, um einen Cannabis Club zu gründen?

Für die Vereins- oder Genossenschaftsgründung gelten zunächst die jeweiligen zivilrechtlichen Regeln. Für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis benötigt die Anbauvereinigung zusätzlich die behördliche Erlaubnis nach § 11 KCanG. Ohne diese Erlaubnis darf sie nicht mit dem gemeinschaftlichen Cannabisanbau und der Weitergabe beginnen.

Wie lange dauert es, einen Cannabis Social Club zu gründen?

Eine pauschale Gründungsdauer gibt es nicht. Vor dem Antrag müssen unter anderem Rechtsform, Registereintragung, Satzung, Standort, Sicherungsmaßnahmen, Präventionsbeauftragter sowie Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorbereitet werden. Für die KCanG-Erlaubnis soll die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten entscheiden, nachdem alle gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise eingegangen sind.

Wie viele Personen braucht man, um einen Cannabis Social Club zu gründen?

Das hängt von der Rechtsform ab. Für die Eintragung eines Vereins sollen mindestens sieben Mitglieder vorhanden sein. Eine Genossenschaft benötigt mindestens drei Mitglieder. Unabhängig von der Rechtsform darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben.

Welche Rechtsform braucht ein Cannabis Social Club?

Eine Anbauvereinigung muss als eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder als eingetragene Genossenschaft organisiert sein. Welche Rechtsform geeigneter ist, hängt vom konkreten Konzept ab.

Kann man einen Cannabis Club als Gewerbe gründen?

Nein. Eine Anbauvereinigung nach dem KCanG ist gerade kein gewerbliches Cannabisgeschäft. Zulässig sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren ausschließlicher Zweck den gesetzlichen Vorgaben für Anbauvereinigungen entspricht.

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Außerdem darf eine Person nur Mitglied einer einzigen Anbauvereinigung sein.

Was muss in die Satzung eines Cannabis Social Clubs?

Unter anderem der gesetzliche Zweck, Mitglieder ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, höchstens 500 Mitglieder, bei Vereinen eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten und der Verlust der Mitgliedschaft bei Wegzug, bei Genossenschaften der Ausschluss bei Wegzug und das Verbot der Gewinnverteilung an Mitglieder, die Mitwirkungspflicht sowie die Mitgliedsbeiträge.

Wie beantragt man eine Anbauvereinigung?

Die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung wird bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragt. Dafür müssen die nach § 11 KCanG erforderlichen Angaben und Nachweise eingereicht werden, darunter Angaben zu vertretungsberechtigten Personen, Register und Satzung, Mitgliederzahl, Standort und Anbauflächen, geplanten Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen sowie Präventionsbeauftragtem und Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Wie lange dauert die Erlaubnis für einen Cannabis Social Club?

Die zuständige Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise über den Antrag entscheiden. Die Erlaubnis gilt befristet für sieben Jahre und kann nach fünf Jahren verlängert werden.

Welche Unterlagen braucht man für die Erlaubnis?

Nach § 11 KCanG unter anderem Daten und Zuverlässigkeitsnachweise der vertretungsberechtigten Personen, Registerdaten und Satzung, die geschätzte Mitgliederzahl, die genaue Lage des befriedeten Besitztums, die Größe der Anbauflächen, die erwarteten Jahresmengen getrennt nach Marihuana und Haschisch, die Sicherungsmaßnahmen, Daten und Qualifikationsnachweis des Präventionsbeauftragten sowie das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Wo darf man einen Cannabis Social Club gründen?

Nicht in einer Privatwohnung und nicht im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen. Die Räume müssen gesichert und gegen Einsicht von außen geschützt sein und dürfen nicht im baulichen Verbund mit anderen Anbauvereinigungen stehen.

Was ist ein Präventionsbeauftragter?

Jede Anbauvereinigung muss eine Person als Präventionsbeauftragten benennen, die Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweist. Sie ist Ansprechpartner für Sucht- und Jugendschutzfragen im Club.

Darf ein Cannabis Social Club Werbung machen?

Nein. Werbung und Sponsoring für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind nach § 6 KCanG verboten. Auch das befriedete Besitztum darf nicht durch werbende Beschilderung oder auffällige Gestaltung kenntlich gemacht werden. Eine sachliche Angabe des Namens am Eingangsbereich ist zulässig.

Darf man im Cannabis Social Club Mitarbeiter beschäftigen?

Ja, allerdings gelten klare Grenzen. Cannabis darf nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind, dürfen geringfügig Beschäftigte nur übernehmen, wenn sie selbst Mitglieder der Anbauvereinigung sind. Sonstige Beschäftigte oder Nichtmitglieder dürfen nur mit Tätigkeiten beauftragt werden, die nicht unmittelbar mit Anbau oder Weitergabe verbunden sind.

Was kostet die Gründung eines Cannabis Social Clubs?

Feste Kosten gibt es nicht. Typisch sind Kosten für Notar und Registereintragung, Gebühren für die Erlaubnis, Räume oder Flächen, Umbau, Sicherung und Anbautechnik, die Schulung des Präventionsbeauftragten sowie Steuer- und Rechtsberatung.

Darf eine Anbauvereinigung Gewinne an Mitglieder ausschütten?

Eine Anbauvereinigung ist nicht gewerblich ausgerichtet. Bei einer Genossenschaft dürfen Gewinne nicht an die Mitglieder verteilt werden, sondern müssen nach den gesetzlichen Vorgaben den Rücklagen zugeführt werden. Die Finanzierung des gesetzlichen Zwecks erfolgt über die dafür vorgesehenen Beiträge.

Welche Pflichten hat ein Cannabis Social Club nach der Gründung?

Anbau nur durch Mitglieder, Qualitätssicherung durch Stichproben, Weitergabe nur innerhalb der gesetzlichen Höchstmengen und persönlich, neutrale Verpackung mit Pflichtangaben und Gesundheitsinformationen, Zutritt nur ab 18 Jahren, Dokumentation mit fünfjähriger Aufbewahrung und jährlicher Meldung an die Behörde sowie das Konsumverbot im befriedeten Besitztum und in dessen Sichtweite.

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Quellen

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Cannabissamen kaufen und auswählen

Stand: Oktober 2026. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genauen Antragsunterlagen legt die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes fest.